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Bitte wählenCertified Drone Pilot**DaVinci Resolve Kompaktkurs**Electronic Music Production**Game Creature Creation**Hip Hop Producer**Home & Studio Recording**Sounddesign and Composition for Electronic Music**
Bitte wählenSeptember 2023März 2024September 2024
Bitte wählenA – VorkasseB – Standard monatlich
* Pflichtfeld
** Nur an bestimmten Campus wählbar.
Die Dauer des Electronic Music Production-Kurses beträgt: 4 Monate (3h/Woche)
Einschreibegebühr: 150€ (fällig bei Buchung; wird angerechnet auf Kursgebühr)
Die Dauer des Certified Drone Pilot-Kurses beträgt: 2 Monate (3h/Woche)
Die Dauer des Home & Studio Recording-Kurses beträgt: 2 Monate (3h/Woche)
Die Dauer des Hip Hop Producer-Kurses beträgt: 2 Monate (3h/Woche)
Die Dauer des Sounddesign and Composition for Electronic Music-Kurses beträgt: 4 Monate (3h-5h/Woche)
Die Dauer des Game Creature Creation-Kurses beträgt: 2 Monate (3h/Woche)
Die Dauer des DaVinci Resolve Kompaktkurses beträgt: 2 Monate (3h/Woche)
Bitte wählenHerrFraukeine Angabe
Mit der Angabe meiner Kontaktdaten willige ich in den Erhalt von produktbezogenen Informationen des SAE Institutes sowie der damit verbundenen Verarbeitung wie in den Datenschutz-Bestimmungen beschrieben ein.
Durch die zusätzliche Angabe meiner Mobilnummer willige ich ein, die oben genannten Informationen auch per SMS oder Kommunikationsdienste (wie z.B. WhatsApp) zu erhalten und unter der angegebenen Nummer für Rückfragen angerufen zu werden.
Beide Einwilligungen können unabhängig voneinander vollständig oder in Teilen ohne Angabe von Gründen durch eine formlose Email an germany@sae.edu widerrufen werden.
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2. Kündigung, Kursabsage und Umbuchung a) Sollte ein Kurs ausgebucht sein, oder infolge ungenügender Anmeldungen nicht stattfinden, kann SAE den Kurs absagen. In diesem Fall wird der Teilnehmer von SAE verständigt und ihm eine Alternativlösung vorgeschlagen. Die Kursgebühr (inkl. der Einschreibegebühr) wird in diesem Fall vollumfänglich gutgeschrieben bzw. auf Wunsch des Teilnehmers zurückerstattet. b) Der Teilnehmer kann den Vertrag bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn ohne Begründung kündigen. In diesem Fall erhält er gezahlte Kursgebühren, nicht aber die Einschreibegebühr erstattet. Der Teilnehmer kann den Vertrag über die gesamte Dauer jeweils mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Das Monatsende, zu dem gekündigt wurde, stellt das Vertragsende dar, bis zu diesem sind die Kursgebühren zu entrichten. c) Das beiderseitige Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. SAE ist insbesondere zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Teilnehmer – mit einer Kursgebühr länger als einen Monat in Verzug ist oder auch nach schriftlicher Abmahnung wiederholt unpünktlich seine Kursgebühren bezahlt; – den Kurs nachhaltig stört oder sich nicht angemessen oder gesetzes-/sittenwidrig verhält; – eine Urheberrechtsverletzung begeht, z.B. fremde Arbeiten als eigene ausgibt; – gegen die Regelungen zur Nutzung der Online-Lern- und -Kommunikations-Plattformen (Ziff. 5g) verstößt. d) Für Kündigungen ist die Schrift- oder Textform erforderlich, es wird ein eingeschriebener Brief empfohlen. Es gilt das Datum des Eingangs bei SAE. e) Eine Umbuchung auf einen anderen Kurs, einen anderen SAE-Standort oder ein anderes Anfangsdatum entspricht einer Kündigung der ursprünglichen Anmeldung unter Berücksichtigung der unter Ziffer 2b genannten Fristen sowie einer Neuanmeldung zu den dann gültigen Konditionen.
3. Zahlungsbedingungen a) Der Teilnehmer hat bei der Anmeldung in der Regel die Wahl, den von ihm gebuchten Kurs vorschüssig (Zahlungsplan A – Vorkasse) zu bezahlen, oder in monatlichen Gebühren (Zahlungsplan B – Standard). Die Einschreibe- und Kursgebühren und die geltenden Zahlungsmodalitäten für den vom Teilnehmer gewählten Zahlungsplan ergeben sich aus der Auflistung „Zahlungspläne“. b) Der Teilnehmer ist zur Zahlung gemäß gewähltem Zahlungsplan verpflichtet. Nimmt der Teilnehmer am Kurs ganz oder teilweise nicht teil, mindert das die Höhe der geschuldeten Kursgebühren nicht. Eine Anrechnung ersparter Aufwendungen gemäß § 615 Satz 2 BGB ist ausgeschlossen.
4. Leistungen und Pflichten von SAE a) SAE vermittelt dem Teilnehmer mittels sorgfältiger theoretischer und praktischer Unterrichtung durch qualifizierte Lehrkräfte das zum Erreichen der Lernziele notwendige Wissen. SAE stellt die für die Vermittlung der Lehrinhalte erforderlichen Lehrräume, Studios, IT und Online-Lern- und – Kommunikations-Plattformen (die „Infrastruktur“) zur Verfügung. SAE behält sich stets die Aktualisierung der Kursinhalte vor, insbesondere wenn diese der Verbesserung des Kurses dienen b) SAE behält sich vor, einem Teilnehmer die praktische und theoretische Unterrichtung vorzuenthalten, falls und solange der Teilnehmer mit der Zahlung der Kursgebühren in Verzug ist. c) SAE übernimmt keinerlei Gewähr für den erfolgreichen Abschluss des Kurses oder dafür, ob und zu welchen Konditionen der Teilnehmer nach erfolgreichem Abschluss eine einschlägige berufliche Tätigkeit aufnehmen kann. d) SAE wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet. 5. Pflichten des Teilnehmers – Haftung a) Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Anweisungen zu befolgen, die ihm im Rahmen des Kurses von Lehrkräften erteilt werden. Unterrichtsfremde Bild- oder Tonaufzeichnungen und das unterrichtsfremde Fotografieren hat der Teilnehmer zu unterlassen. Alle Lernmittel sind urheberrechtlich geschützt. Es ist nicht gestattet diese für andere Zwecke zu verwenden oder sie Dritten oder öffentlich zugänglich zu machen. Das unerlaubte Kopieren von Software, die SAE zur Verfügung stellt, ist untersagt. b) Die zur Verfügung gestellte Infrastruktur ist pfleglich zu behandeln. Equipment, das einen Funktionsmangel oder eine Beschädigung aufweist, ist vom Teilnehmer unverzüglich zu melden. Reparaturen von oder Veränderungen an Equipment darf der Teilnehmer nicht durchführen. c) Der Teilnehmer haftet für die von ihm oder seinen Begleitpersonen zu vertretenden Beschädigungen von Betriebs- und insbesondere Studiogeräten, Kamera- und Licht-Equipment, Computern und -peripherie bzw. Software. d) Alle vom Teilnehmer während des Kurses unter Zuhilfenahme von Hard- und Software von SAE erstellten Arbeiten dürfen – auch nach Abschluss des Kurses – nicht kommerziell genutzt werden. Dieses Verbot bezieht sich nur auf die konkret erstellten Ergebnisse, das zugrundeliegende geistige Eigentum bleibt davon unberührt. SAE ist jedoch berechtigt zum Zweck der Ausbildung sowie der Darstellung und Bewerbung von Kurs-/Lehrgangsinhalten und Ausbildungserfolgen sämtliche vom Teilnehmer im Rahmen des Kurses erstellten Arbeiten in körperlicher und unkörperlicher Form öffentlich zu präsentieren. Zu diesem Zweck räumt der Teilnehmer SAE und seinen angeschlossenen Ausbildungsunternehmen das nicht exklusive jedoch zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht ein, seine im Rahmen des Kurses bei SAE erstellten Arbeiten zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich vorzuführen und zu senden, auszustellen und im Internet öffentlich zur Verfügung zu stellen. Der Teilnehmer gewährleistet zu diesem Zweck, dass er bei der Erstellung seiner Arbeiten nicht in fremde Rechte eingreift bzw., sofern dies aufgrund der gestellten Aufgabe oder des Inhaltes der Arbeit unumgänglich ist, SAE detailliert und schriftlich über die von ihm in Anspruch genommenen Rechte Dritter informiert. e) Der Teilnehmer ist angehalten, bei Anmeldung mit SAE abzuklären, ob ggf. vorliegende und für den Kurs relevante Behinderungen einen Einfluss auf den Kurs haben könnten und ob SAE die erforderliche Unterstützung leisten kann. f) Zur Verfügung stehende Internetanschlüsse von SAE dürfen ausschließlich im Zusammenhang mit den Kursinhalten genutzt werden. Generell untersagt ist jegliche rechts- oder sittenwidrige Nutzung. Der Teilnehmer stellt SAE von jeglicher Haftung bzw. von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von rechtswidrigem Umgang mit dem Internet entstehen können. g) Für die Nutzung sämtlicher von SAE zur Verfügung gestellten Online-Lern- und – Kommunikations-Plattformen gilt: – Der Teilnehmer ist verpflichtet, Nutzername und Passwort für die Lernplattformen geheim zu halten und gegen Missbrauch durch Dritte zu schützen. Aktivitäten, die über seine Zugangsberechtigung erfolgen, verantwortet der Teilnehmer. – Der Teilnehmer verpflichtet sich, Daten anderer Nutzer Dritten nicht zugänglich zu machen. – Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Nutzung allein für den vertraglich vorgesehenen Zweck. – Der Teilnehmer verpflichtet sich, gegenüber anderen Teilnehmern keine gesetzes- oder ehrverletzenden, bedrohenden, obszönen, rassistischen u. ä. Äußerungen zu verbreiten. Ein Verstoß gegen diese Nutzungsregeln berechtigt SAE zum Ausschluss des Teilnehmers von der Nutzung der Plattformen nach erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung auch zur Kündigung aus wichtigem Grund (siehe Ziff. 2c). h) Der Teilnehmer kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag, abgesehen von Geldzahlungsansprüchen gegen SAE, nur ganz und nur vor Beginn des Kurses auf einen Dritten übertragen, der noch nicht von SAE als Teilnehmer abgelehnt wurde und der die Zugangsvoraussetzungen des gewählten Kurses erfüllt. Hinsichtlich der Abtretungsanzeige gilt Punkt 8 entsprechend.
6. Haftung von SAE a) SAE haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SAE, vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten), nur – für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, – für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung von SAE jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. b) Die sich aus Ziffer 6a) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden SAE nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. c) Eine Haftung für Wertgegenstände von Teilnehmern wird nicht übernommen.
7. Vertragsende und Zertifikat Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit dem letzten Unterricht oder am letzten Kurstag. Alle Teilnehmer, die an mindestens 80% des Kurses teilgenommen haben, erhalten nach Ende des Kurses ein Kurszertifikat
8. Nebenabreden, Änderungen des Vertrags a) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schrift- oder Textform. b) SAE behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen. Es gelten die jeweils aktuellen Teilnahmebedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses/der Anmeldung.
Die Einschreibegebühr i. H. v. 150,- € ist mit Anmeldung zur Zahlung fällig. Zahlungen können jeweils am Campus per Girocard oder durch Einzahlung auf das Konto der SAE Institute GmbH (HypoVereinsbank München, Swift/BIC: HYVEDEMMXXX, IBAN: DE90 7002 0270 0654 1594 40) erfolgen.
Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, den Vertragsinhalt und die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein, sowie ggf. seine Einwilligung zur Kontaktperson (Seite 1) zu erteilen.
Electronic Music Production (englisch) (EMPE),
Sounddesign and Composition for Electronic Music (SCEM),
je 4 Monate
fällig bei Anmeldung, wird bei Kursstart mit der Kursgebühr verrechnet
fällig bei Kursstart
Game Creature Creation (GCC),
Hip Hop Producer (HHP),
Home & Studio Recording (HSR),
je 2 Monate
Version: V59-11-2022
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Der Widerruf ist zu richten an:
SAE Institute GmbH Zielstattstraße 30 81379 München Deutschland Tel.: 0 89/1 89 08 38 0 E-Mail: verwaltung.de@sae.edu
Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt, haben es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ein Exemplar dieser Belehrung wurde Ihnen ausgehändigt.
Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.)
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Die Online-Anmeldung steht momentan nur für über 18-Jährige zur Verfügung. Bitte downloade dir das Anmeldeformular:
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