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TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR PROFESSIONAL CERTIFICATE KURSE DER SAE INSTITUTE GMBH

Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die männliche Form gewählt, es ist jedoch immer die weibliche und diverse Form mitgemeint.

1. Anmeldung und Vertragsschluss

  1. Mit der Anmeldung für einen Kurs erklärt der Teilnehmer die Kenntnisnahme und sein volles Einverständnis mit diesen Bedingungen. Vertragspartner des Teilnehmers ist die SAE Institute GmbH (Firmensitz München, GF Christian Müller, Amtsgericht München, HRB 163223), Zielstattstr. 30, 81379 München, im Folgenden kurz „SAE“ genannt.
  2. Die Anmeldung enthält folgende Angaben des Teilnehmers: Name, Vorname, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum sowie Auswahl des SAE-Campuses, des Kurses, des Kursstart-Datums und ggf. des Zahlungsplans. Die Anmeldung kann bei Volljährigkeit online oder schriftlich via PDF-Formular vorgenommen werden, die Anmeldung von Minderjährigen muss durch die gesetzlich vertretungsberechtigten Personen schriftlich mittels PDF-Formular erfolgen.
  3. Mit der Anmeldung wird eine Einschreibegebühr in Höhe von 150 EUR fällig, um einen Platz im Kurs zu reservieren. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Geldeingangs berücksichtigt. Die Anmeldung gilt als feste Buchung, und wird von SAE innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Einschreibegebühr schriftlich an die angegebene Teilnehmeradresse bestätigt. Mit der schriftlichen Bestätigung der Kursanmeldung erhält der Teilnehmer einen Zahlungsplan zu der anfallenden Kursgebühr. SAE behält sich das Recht vor, eine Anmeldung ohne Begründung nicht anzunehmen, und stellt klar, dass eine Annahme keine Verpflichtung darstellt, zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommene Anmeldungen des Teilnehmers anzunehmen. Einem Teilnehmer, dessen Anmeldung nicht angenommen wird, wird die Einschreibegebühr rückerstattet. Der Vertrag kommt durch die Anmeldung mit Zahlung der Einschreibegebühr und der Einschreibebestätigung von SAE zustande. Die Darstellung des Kursangebots auf der Internetseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.

2. Kündigung, Kursabsage und Umbuchung

  1. Sollte ein Kurs ausgebucht sein, oder infolge ungenügender Anmeldungen nicht stattfinden, kann SAE den Kurs absagen. In diesem Fall wird der Teilnehmer von SAE verständigt und ihm eine Alternativlösung vorgeschlagen. Die Kursgebühr (inkl. der Einschreibegebühr) wird in diesem Fall vollumfänglich gutgeschrieben bzw. auf Wunsch des Teilnehmers zurückerstattet.
  2. Der Teilnehmer kann den Vertrag bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn ohne Begründung kündigen. In diesem Fall erhält er gezahlte Kursgebühren, nicht aber die Einschreibegebühr erstattet. Der Teilnehmer kann den Vertrag über die gesamte Dauer jeweils mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Das Monatsende, zu dem gekündigt wurde, stellt das Vertragsende dar, bis zu diesem sind die Kursgebühren zu entrichten.
  3. Das beiderseitige Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. SAE ist insbesondere zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Teilnehmer
    • mit einer Kursgebühr länger als einen Monat in Verzug ist oder auch nach schriftlicher Abmahnung wiederholt unpünktlich seine Kursgebühren bezahlt;
    • den Kurs nachhaltig stört oder sich nicht angemessen oder gesetzes-/sittenwidrig verhält;
    • eine Urheberrechtsverletzung begeht, z.B. fremde Arbeiten als eigene ausgibt;
    • gegen die Regelungen zur Nutzung der Online-Lern- und -Kommunikations-Plattformen (Ziff. 5g) verstößt.
  4. Für Kündigungen ist die Schrift- oder Textform erforderlich, es wird ein eingeschriebener Brief empfohlen. Es gilt das Datum des Eingangs bei SAE.
  5. Eine Umbuchung auf einen anderen Kurs, einen anderen SAE-Standort oder ein anderes Anfangsdatum entspricht einer Kündigung der ursprünglichen Anmeldung unter Berücksichtigung der unter Ziffer 2b genannten Fristen sowie einer Neuanmeldung zu den dann gültigen Konditionen.

3. Zahlungsbedingungen

  1. Der Teilnehmer hat bei der Anmeldung in der Regel die Wahl, den von ihm gebuchten Kurs vorschüssig (Zahlungsplan A – Vorkasse) zu bezahlen, oder in monatlichen Gebühren (Zahlungsplan B – Standard). Die Einschreibe- und Kursgebühren und die geltenden Zahlungsmodalitäten für den vom Teilnehmer gewählten Zahlungsplan ergeben sich aus der Auflistung „Zahlungspläne“.
  2. Der Teilnehmer ist zur Zahlung gemäß gewähltem Zahlungsplan verpflichtet. Nimmt der Teilnehmer am Kurs ganz oder teilweise nicht teil, mindert das die Höhe der geschuldeten Kursgebühren nicht. Eine Anrechnung ersparter Aufwendungen gemäß § 615 Satz 2 BGB ist ausgeschlossen.

4. Leistungen und Pflichten von SAE

  1. SAE vermittelt dem Teilnehmer mittels sorgfältiger theoretischer und praktischer Unterrichtung durch qualifizierte Lehrkräfte das zum Erreichen der Lernziele notwendige Wissen. SAE stellt die für die Vermittlung der Lehrinhalte erforderlichen Lehrräume, Studios, IT und Online-Lern- und – Kommunikations-Plattformen (die „Infrastruktur“) zur Verfügung. SAE behält sich stets die Aktualisierung der Kursinhalte vor, insbesondere wenn diese der Verbesserung des Kurses dienen
  2. SAE behält sich vor, einem Teilnehmer die praktische und theoretische Unterrichtung vorzuenthalten, falls und solange der Teilnehmer mit der Zahlung der Kursgebühren in Verzug ist.
  3. SAE übernimmt keinerlei Gewähr für den erfolgreichen Abschluss des Kurses oder dafür, ob und zu welchen Konditionen der Teilnehmer nach erfolgreichem Abschluss eine einschlägige berufliche Tätigkeit aufnehmen kann.
  4. SAE wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

5. Pflichten des Teilnehmers – Haftung

  1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Anweisungen zu befolgen, die ihm im Rahmen des Kurses von Lehrkräften erteilt werden. Unterrichtsfremde Bild- oder Tonaufzeichnungen und das unterrichtsfremde Fotografieren hat der Teilnehmer zu unterlassen. Alle Lernmittel sind urheberrechtlich geschützt. Es ist nicht gestattet diese für andere Zwecke zu verwenden oder sie Dritten oder öffentlich zugänglich zu machen. Das unerlaubte Kopieren von Software, die SAE zur Verfügung stellt, ist untersagt.
  2. Die zur Verfügung gestellte Infrastruktur ist pfleglich zu behandeln. Equipment, das einen Funktionsmangel oder eine Beschädigung aufweist, ist vom Teilnehmer unverzüglich zu melden. Reparaturen von oder Veränderungen an Equipment darf der Teilnehmer nicht durchführen.
  3. Der Teilnehmer haftet für die von ihm oder seinen Begleitpersonen zu vertretenden Beschädigungen von Betriebs- und insbesondere Studiogeräten, Kamera- und Licht-Equipment, Computern und – peripherie bzw. Software.
  4. Alle vom Teilnehmer während des Kurses unter Zuhilfenahme von Hard- und Software von SAE erstellten Arbeiten dürfen – auch nach Abschluss des Kurses – nicht kommerziell genutzt werden. Dieses Verbot bezieht sich nur auf die konkret erstellten Ergebnisse, das zugrundeliegende geistige Eigentum bleibt davon unberührt. SAE ist jedoch berechtigt zum Zweck der Ausbildung sowie der Darstellung und Bewerbung von Kurs-/Lehrgangsinhalten und Ausbildungserfolgen sämtliche vom Teilnehmer im Rahmen des Kurses erstellten Arbeiten in körperlicher und unkörperlicher Form öffentlich zu präsentieren. Zu diesem Zweck räumt der Teilnehmer SAE und seinen angeschlossenen Ausbildungsunternehmen das nicht exklusive jedoch zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht ein, seine im Rahmen des Kurses bei SAE erstellten Arbeiten zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich vorzuführen und zu senden, auszustellen und im Internet öffentlich zur Verfügung zu stellen. Der Teilnehmer gewährleistet zu diesem Zweck, dass er bei der Erstellung seiner Arbeiten nicht in fremde Rechte eingreift bzw., sofern dies aufgrund der gestellten Aufgabe oder des Inhaltes der Arbeit unumgänglich ist, SAE detailliert und schriftlich über die von ihm in Anspruch genommenen Rechte Dritter informiert.
  5. Der Teilnehmer ist angehalten, bei Anmeldung mit SAE abzuklären, ob ggf. vorliegende und für den Kurs relevante Behinderungen einen Einfluss auf den Kurs haben könnten und ob SAE die erforderliche Unterstützung leisten kann.
  6. Zur Verfügung stehende Internetanschlüsse von SAE dürfen ausschließlich im Zusammenhang mit den Kursinhalten genutzt werden. Generell untersagt ist jegliche rechts- oder sittenwidrige Nutzung. Der Teilnehmer stellt SAE von jeglicher Haftung bzw. von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von rechtswidrigem Umgang mit dem Internet entstehen können.
  7. Für die Nutzung sämtlicher von SAE zur Verfügung gestellten Online-Lern- und -Kommunikations-Plattformen gilt:
    • Der Teilnehmer ist verpflichtet, Nutzername und Passwort für die Lernplattformen geheim zu halten und gegen Missbrauch durch Dritte zu schützen. Aktivitäten, die über seine Zugangsberechtigung erfolgen, verantwortet der Teilnehmer.
    • Der Teilnehmer verpflichtet sich, Daten anderer Nutzer Dritten nicht zugänglich zu machen.
    • Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Nutzung allein für den vertraglich vorgesehenen Zweck.
    • Der Teilnehmer verpflichtet sich, gegenüber anderen Teilnehmern keine gesetzes- oder ehrverletzenden, bedrohenden, obszönen, rassistischen u. ä. Äußerungen zu verbreiten.

    Ein Verstoß gegen diese Nutzungsregeln berechtigt SAE zum Ausschluss des Teilnehmers von der Nutzung der Plattformen nach erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung auch zur Kündigung aus wichtigem Grund (siehe Ziff. 2c).

  8. Der Teilnehmer kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag, abgesehen von Geldzahlungsansprüchen gegen SAE, nur ganz und nur vor Beginn des Kurses auf einen Dritten übertragen, der noch nicht von SAE als Teilnehmer abgelehnt wurde und der die Zugangsvoraussetzungen des gewählten Kurses erfüllt. Hinsichtlich der Abtretungsanzeige gilt Punkt 8 entsprechend.
  9. Der Teilnehmer ist über die Dauer des Vertragsverhältnisses verpflichtet, SAE bei Änderungen der persönlichen Daten umgehend zu informieren.

6. Haftung von SAE

  1. SAE haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SAE, vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten), nur
    • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    • für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung von SAE jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  2. Die sich aus Ziffer 6a) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflicht-verletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden SAE nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
  3. Eine Haftung für Wertgegenstände von Teilnehmern wird nicht übernommen.

7. Vertragsende und Zertifikat

Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit dem letzten Unterricht oder am letzten Kurstag. Entscheidend ist das spätere der beiden Daten. Alle Teilnehmer, die an mindestens 80% des Kurses teilgenommen haben, erhalten nach Ende des Kurses ein Kurszertifikat

8. Nebenabreden, Änderungen des Vertrags

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schrift- oder Textform.
  2. SAE behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen. Es gelten die jeweils aktuellen Teilnahmebedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses/der Anmeldung.

Zahlungspläne

Kurs (Code) Zahlungsplan Einschreibe­gebühr Kursgebühr Gesamtbetrag
Electronic Music Production (EMP),

Electronic Music Production (englisch) (EMPE),

Sounddesign and Composition for Electronic Music (SCEM),

Hip Hop & RnB Producer (HHRP),

Video Production (VP),

Game Design (GD),

Zeichnen (ZHC),

Grafikdesign Grundlagen (GRA)

je 4 Monate

Vorkasse (A) 150,- €
fällig bei Anmeldung, wird bei Kursstart mit der Kursgebühr verrechnet
1.990,- €
fällig bei Kursstart
1.990,- €
Standard – monatlich (B) 150,- €
fällig bei Anmeldung, wird bei Kursstart mit der Kursgebühr verrechnet
1 mal 525,- €
fällig zum Kursstart und 3 mal 525,- €
fällig am 1. Tag jedes Kursmonats
2.100,- €
Fotografie Grundlagen (PHC)

3 Monate

Vorkasse (A) 150,- €
fällig bei Anmeldung, wird bei Kursstart mit der Kursgebühr verrechnet
1.690,- €
fällig bei Kursstart
1.690,- €
Home & Studio Recording (HSR),

DaVinci Resolve Kompakt (DRK),

Game Creature Creation (GCC)

je 2 Monate

Vorkasse (A) 150,- €
fällig bei Anmeldung, wird bei Kursstart mit der Kursgebühr verrechnet
1.190,- €
fällig bei Kursstart
1.190,- €
Certified Drone Pilot (DPC)

2 Monate

Vorkasse (A) 150,- €
fällig bei Anmeldung, wird bei Kursstart mit der Kursgebühr verrechnet
2.450,- €
fällig bei Kursstart
2.450,- €
Standard – monatlich (B) 150,- €
fällig bei Anmeldung, wird bei Kursstart mit der Kursgebühr verrechnet
1 mal 1.275,- €
fällig zum Kursstart und 1 mal 1.275,- €
fällig am 1. Tag des 2. Kursmonats
2.550,- €
Music Video Production X Hinrich Pflug (VPMX)

2 Monate

Vorkasse (A) 150,- €
fällig bei Anmeldung, wird bei Kursstart mit der Kursgebühr verrechnet
1.950,- €
fällig bei Kursstart
1.950,- €
Music Video Production (VPM)

2 Monate

Vorkasse (A) 150,- €
fällig bei Anmeldung, wird bei Kursstart mit der Kursgebühr verrechnet
1.290,- €
fällig bei Kursstart
1.290,- €
How to make a logo (fast) (LOGO)

2 Monate / 6 Wochen

Vorkasse (A) 150,- €
fällig bei Anmeldung, wird bei Kursstart mit der Kursgebühr verrechnet
1.190,- €
fällig bei Kursstart
1.190,- €
Filmidee richtig pitchen (FIPI)

1 Monat

Standard – monatlich (B) 150,- €
fällig bei Anmeldung, wird bei Kursstart mit der Kursgebühr verrechnet
1.499,- €
fällig bei Kursstart
1.499,- €
WordPress for Beginners (WPB)

1 Monat

Standard – monatlich (B) 150,- €
fällig bei Anmeldung, wird bei Kursstart mit der Kursgebühr verrechnet
1.199,- €
fällig bei Kursstart
1.199,- €
DaVinci Resolve Beginners & Editing (DRB),

DaVinci Resolve Colorist (DRC)

je 1 Monat

Standard – monatlich (B) 150,- €
fällig bei Anmeldung, wird bei Kursstart mit der Kursgebühr verrechnet
750,- €
fällig bei Kursstart
750,- €
Designsysteme in Tailwind CSS (DTW)

1 Monat

Standard – monatlich (B) 150,- €
fällig bei Anmeldung, wird bei Kursstart mit der Kursgebühr verrechnet
349,- €
fällig bei Kursstart
349,- €
3D Animation (3DAN)

1 Monat

Standard – monatlich (B) 150,- €
fällig bei Anmeldung, wird bei Kursstart mit der Kursgebühr verrechnet
999,- €
fällig bei Kursstart
999,- €
3D Printing (3DP)

1 Monat / 3 Wochen

Standard – monatlich (B) 150,- €
fällig bei Anmeldung, wird bei Kursstart mit der Kursgebühr verrechnet
549,- €
fällig bei Kursstart
549,- €

Version: v60_03-2024

 
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