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TEILNAHMEBEDINGUNGEN PROFESSIONAL CERTIFICATE DER SAE AUSTRIA GMBH

Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die männliche Form gewählt, es ist jedoch immer die weibliche und diverse Form mitgemeint.

1. Anmeldung und Vertragsschluss

  1. Mit der Anmeldung für einen Kurs erklärt der Teilnehmer die Kenntnisnahme und sein volles Einverständnis mit diesen Bedingungen. Vertragspartner des Teilnehmers ist die SAE Austria GmbH (Firmensitz: politische Gemeinde Wien, Firmenbuchnummer: 46129 m, Gerichtsstand: Handelsgericht Wien), Hohenstaufengasse 6, 1010 Wien, Tel.: +43 (0)1 9610303, E-Mail: wien@sae.edu, im Folgenden kurz „SAE“ genannt.
  2. Die Anmeldung enthält folgende Angaben des Teilnehmers: Kurs, Name, Vorname, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und Auswahl des SAE-Standortes und ggf. des Zahlungsplans. Die Anmeldung kann bei Volljährigkeit online oder schriftlich via PDF-Formular vorgenommen werden, die Anmeldung von Minderjährigen muss durch eine gesetzlich vertretungsberechtigte Person schriftlich mittels PDF-Formular erfolgen.
  3. Der Teilnehmer hat bei der Anmeldung in der Regel die Wahl den Kurs vorschüssig (Vorkasse, Plan A) zu bezahlen, oder in monatlichen Gebühren (Standard – Ratenzahlung, Plan B) entsprechend der Tabelle „Zahlungspläne“. Mit der Anmeldung wird eine Einschreibegebühr in Höhe von 490.- EUR fällig, um einen Platz im Kurs zu reservieren. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Geldeingangs berücksichtigt. Die Anmeldung gilt als feste Buchung und wird von SAE nach Eingang der Einschreibegebühr schriftlich an die angegebene E-Mail-Adresse bestätigt. Mit der schriftlichen Bestätigung der Kursanmeldung erhält der Teilnehmer einen Zahlungsplan zu der anfallenden Kursgebühr. SAE behält sich das Recht vor, eine Anmeldung ohne Begründung nicht anzunehmen, insbesondere dann, wenn ein Kurs ausgebucht ist oder der Teilnehmer die Voraussetzungen nicht erfüllt. Einem Teilnehmer, dessen Anmeldung nicht angenommen wird, wird die Einschreibegebühr rückerstattet.

Der Vertrag kommt durch die Anmeldung mit Zahlung der Einschreibegebühr und der Einschreibebestätigung von SAE zustande. Die Darstellung des Kursangebots auf der Internetseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.

2. Kündigung, Kursabsage und Umbuchung

  1. SAE kann den Ausbildungsvertrag eines Teilnehmers bis 14 Tage vor Kursstart ohne Begründung kündigen. SAE wird insbesondere dann von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen, wenn beim Teilnehmer Sinn und Zweck der Ausbildung in Frage gestellt oder die Kursgebühr noch nicht eingegangen ist. Im Fall der Kündigung durch SAE werden dem Teilnehmer die Einschreibegebühr sowie gezahlte Kursgebühren erstattet.
  2. Der Teilnehmer kann den Ausbildungsvertrag bis spätestens 14 Tage vor Kursstart ohne Begründung kündigen. In diesem Fall erhält er gezahlte Kursgebühren, nicht aber die Einschreibegebühr erstattet. Der Teilnehmer kann den Vertrag über die gesamte Kursdauer jeweils mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Das Monatsende, zu dem gekündigt wurde, stellt das Vertragsende dar, bis zu welchem die Kursgebühren zu entrichten sind.
  3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aufgrund grober Vertragsverletzungen durch den Vertragspartner nicht mehr zumutbar ist. SAE ist insbesondere zur fristlosen
    Kündigung berechtigt, wenn

    • der Teilnehmer mit einer Kursgebühr länger als einen Monat in Verzug ist oder auch nach schriftlicher Abmahnung wiederholt unpünktlich seine Kursgebühren bezahlt;
    • der Teilnehmer in sonstiger Weise gegen die Ausbildungsvereinbarung oder gegen Anweisungen von Mitarbeitern oder Vortragenden von SAE verstößt;
    • der Teilnehmer SAE und ihre angeschlossenen Ausbildungsunternehmen, deren Mitarbeiter, Vortragende, Mitstudierende oder andere mit SAE in Verbindung stehende Personen beleidigt, deren Ruf schädigt oder sie in sonstiger Weise herabwürdigt;
    • der Teilnehmer die Ausbildung überwiegend zum Zweck der Umsetzung eines sittenwidrigen oder gegen gültige Gesetze verstoßenden Zieles absolviert.
  4. Für Kündigungen ist die Schrift- oder Textform erforderlich, es wird ein eingeschriebener Brief oder eine E-Mail unter Angabe von Nachname, Name, Adresse, Kurscode und Studierendennummer empfohlen. Es gilt das Datum des Eingangs bei SAE.
  5. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass er nach erfolgter Kündigung oder Unterbrechung des Lehrganges keinen Anspruch auf Fortsetzung oder Annahme eines neuerlichen Teilnehmerantrages durch SAE hat.
  6. Eine Umbuchung auf einen anderen Kurs, einen anderen SAE-Standort oder ein anderes Anfangsdatum entspricht einer Kündigung der ursprünglichen Anmeldung unter Berücksichtigung der unter Ziffer 4b. genannten Fristen sowie einer Neuanmeldung zu den dann gültigen Konditionen.
  7. Sollte ein Kurs infolge ungenügender Anmeldungen nicht stattfinden, kann SAE den Kurs absagen. In diesem Fall wird der Teilnehmer von SAE verständigt und ihm eine Alternativlösung vorgeschlagen. Die Kursgebühr (inkl. der Einschreibegebühr) wird in diesem Fall vollumfänglich gutgeschrieben bzw. auf Wunsch des Teilnehmers zurückerstattet.

3. Pflichten von SAE

  1. SAE vermittelt dem Teilnehmer mittels sorgfältigen theoretischen und praktischen Unterrichtes (je nach gewähltem Kurs mittels Online Seminaren, Vorlesungen, Workshops, Feedbackterminen, Exkursionen, Übungen u.a.) durch qualifizierte Lehrkräfte das im Kursprospekt dargestellte Wissen. SAE stellt die für die Vermittlung der Lehrinhalte erforderlichen Lehrräume, Studios, IT und Online-Lern- und Kommunikations-Plattformen zur Verfügung. Die Art und Methoden zur Vermittlung des Lehrstoffes obliegt ausschließlich SAE. SAE behält sich vor, einem Teilnehmer die Leistungen vorzuenthalten, falls und solange der Teilnehmer mit der Zahlung der Gebühren in Verzug ist.
  2. SAE übernimmt keine Erfolgsgarantie dafür, dass der Teilnehmer das jeweilige Ausbildungsziel erreicht, und gibt keine Gewähr für das Eintreten von Erfolgs- oder Berufserwartungen des Teilnehmers nach Absolvierung eines Kurses.

4. Pflichten des Teilnehmers – Haftung

  1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Anweisungen zu befolgen, die ihm im Rahmen der Ausbildung von Lehrkräften erteilt werden. Bild- oder Tonaufzeichnungen während der Unterrichte und Prüfungen sind aus rechtlichen Gründen verboten. Equipment, das einen Funktionsmangel oder eine Beschädigung aufweist, ist vom Teilnehmer unverzüglich der Kursleitung zu melden. Reparaturen von oder Veränderungen an Equipment darf der Teilnehmer nicht durchführen.
  2. Der Teilnehmer haftet für von ihm oder seinen Begleitpersonen zu vertretende Beschädigung von Betriebs- und insbesondere Studiogeräten, Computern und – peripherie bzw. Software. Das unerlaubte Kopieren von Software, die von SAE zur Verfügung gestellt wird, ist untersagt.
  3. Der Teilnehmer ist zur Zahlung der Kursgebühr gemäß gewähltem Zahlungsplan verpflichtet. Nimmt er am Kurs ganz oder teilweise nicht teil, so bleibt er dennoch zur Entrichtung der Kursgebühren verpflichtet.
  4. Alle vom Teilnehmer während der Ausbildung unter Zuhilfenahme von Hard- und Software von SAE erstellten Arbeiten dürfen – auch nach Abschluss der Ausbildung – nicht kommerziell genutzt werden. Dieses Verbot bezieht sich nur auf die konkret erstellten Ergebnisse, das zugrundeliegende geistige Eigentum bleibt davon unberührt. SAE ist jedoch berechtigt zum Zweck der Ausbildung sowie der Darstellung und Bewerbung von Ausbildungsinhalten und Ausbildungserfolgen sämtliche vom Teilnehmer im Rahmen seines Kurses erstellten Arbeiten in körperlicher und unkörperlicher Form öffentlich zu präsentieren. Zu diesem Zweck räumt der Teilnehmer SAE und seinen angeschlossenen Ausbildungsunternehmen das nicht exklusive jedoch zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht ein, seine im Rahmen des Studiums an der SAE erstellten Arbeiten zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich vorzuführen und zu senden, auszustellen und im Internet öffentlich zur Verfügung zu stellen. Der Teilnehmer gewährleistet zu diesem Zweck, dass er bei der Erstellung seiner Arbeiten nicht in fremde Rechte eingreift bzw., sofern dies aufgrund der gestellten Aufgabe oder des Inhaltes der Arbeit unumgänglich ist, SAE detailliert und schriftlich über die von ihm in Anspruch genommenen Rechte Dritter informiert.

5. Vertragsende und weitere Ausbildung

  1. Der Ausbildungsvertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, am letzten Kurstag laut Kursplan. SAE behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Kursplan in besonderen Fällen zu ändern und zu ergänzen, Unterrichts- und Praxiszeiten und Inhalte zu ändern, um das im Kursprospekt dargestellten Inhalte zu gewährleisten.
  2. Alle Kursteilnehmer, die an mindestens 80% des Kurses teilgenommen haben, erhalten nach Ende des Kurses ein Zertifikat (Professional Certificate).
  3. Die verschiedenen Kurse zu den jeweiligen Lehrzielen sind voneinander unabhängig. Hat ein Teilnehmer einen Kurs absolviert und beantragt er die Teilnahme an einem weiteren Studiengang/Kurs, so ist SAE jeweils frei, den Antrag des Teilnehmers anzunehmen oder abzulehnen. Es gelten die jeweils aktuellen Teilnahmebedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses/der Anmeldung.

6. Erfüllungsort, anzuwendendes Recht

Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Ausbildungsvertrag ist der Ort der vom Teilnehmer gewählten Ausbildungsstätte. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht.

7. Nebenabreden

Nebenabreden bestehen keine, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform ebenso wie das Abgehen von der Schriftformerfordernis.

8. Änderungen

Kursinhalte und Details unterliegen einer laufenden Anpassung an aktuelle Industriestandards. SAE behält sich das Recht vor, Inhalte unangekündigt zu ändern.

Zahlungspläne

Kurs (Code) Zahlungsplan Einschreibe­gebühr 1. Kursgebühr Laufende Kursgebühr Gesamtbetrag
Digital Designer (Code: DD),
Electronic Music Producer (Code: EMP),
Game Artist (Code: GRT),
Indie Game Developer (DIG),
Social Media Manager (Code: SMM),
Video Producer (Code: VIP)

Dauer: 16 Wochen / 4 Monate

Vorkasse (A) 245,- €

fällig bei Anmeldung

2.245,- €

fällig bei Kursstart

2.490,- €
Standard (B) 245,- €

fällig bei Anmeldung

685,- €

fällig zum Kursstart

3 mal 685,- €

fällig am 1. Tag jedes Kursmonats

2.985,- €
Music Production (MUPR)

Dauer: 20 Wochen / 5 Monate

Vorkasse (A) 245,- €

fällig bei Anmeldung

2.745,- €

fällig bei Kursstart

2.990,- €
Standard (B) 245,- €

fällig bei Anmeldung

685,- €

fällig zum Kursstart

4 mal 685,- €

fällig am 1. Tag jedes Kursmonats

3.670,- €

Version: v54_01-2024

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